Eine Senkung der Geräuschgrenzwerte und Fahrverbote an Sonn- und Feiertagen sollen das „Freizeitvergnügen Motorradfahren“ sozialverträglicher machen.
Am 15. Mai 2020 hat der Bundesrat auf Antrag der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen eine „Entschließung zur wirksamen Minderung und Kontrolle von Motorradlärm“ mit Mehrheit gebilligt. Darin wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, sich bei der EU-Kommission für eine Begrenzung der Geräuschemissionen von Motorrädern in allen Fahrzuständen auf einen Grenzwert von maximal 80 dB(A) einzusetzen.