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Das "Pilotprojekt Motorradlärm Holzminden" im Niedersächsischen Landtag

Anhörung im Petitionsausschuß des Landtags

Am Mittwoch, den 22.05.2024, hatte der Petitionsausschuß des Niedersächsischen Landtags zur Anhörung geladen. Anlaß war die im November 2023 von einigen Vertretern der Fahrerverbände eingereichte und am 16.02.2024 nach der Prüfung durch den Petitionsausschuß veröffentlichte Petition gegen die Umsetzung eines Maßnahmenkatalogs der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) gegen „Motorradlärm“. Mit 9.084 Unterzeichnungen, davon mehr als 5.000 in den ersten 24 Stunden, erreichte die Petition trotz des zweistufigen Unterschriftsprozesses das Quorum, um zu einer Anhörung im Petitionsausschuß eingeladen zu werden.

An der Sitzung des Petitionsausschusses nahmen neben Anika Schmidt, die die Petition eingereicht hatte, und Tedy Bach, stellvertretender Vorsitzender der Biker Union, Stephan Pirone, Geschäftsführer der Villa Löwenherz, als unmittelbar vom Maßnahmenkatalog Betroffener teil. Zudem waren Vertreter der Abteilung Verkehr des niedersächsischen Verkehrsministeriums geladen worden.

In der sehr interessierten Runde stellten Anika Schmidt und Tedy Bach die Argumente gegen Teile des ursprünglichen Pilotprojekts Holzminden dar. Die vom Kreistag im Juni 2023 beschlossenen Maßnahmen seien unverhältnismäßig und in weiten Teilen nicht mit deutschem Recht vereinbar. Stephan Pirone schilderte zudem die wirtschaftlichen Einbußen in der Region, die durch die geplanten Maßnahmen zu erwarten seien. Durch den erneuten Beschluß des Kreistags vom Januar 2024 seien zwar die meisten von den Fahrerverbän-den beanstandeten Maßnahmen zurückgenommen worden. Geblieben sei aber die Forderung nach zwei Streckensperrungen, deren Rechtmäßigkeit und Sinn nicht erkennbar seien.

Die Vertreter des Verkehrsministeriums bemängelten, daß es in das gesamte Pilotprojekt bis zur rechtlichen Prüfung der Maßnahmen im Rahmen der Fachaufsicht nicht eingebunden war. Es lägen ihnen keine Zahlen zum Anstoß des Pilotprojektes vor. Das Verkehrsministerium teile zudem die in der Petition genannten Bedenken über die fehlenden Rechtsgrundlagen bei einem Großteil der Maßnahmen. Es befänden sich nur noch die Geschwindigkeitsreduzierungen und die Lärmtrichter als mögliche Maßnahmen in der Prüfung. Alle anderen Maßnahmen seien vom Tisch. Die Anhörung im Petitionsausschuß endete ohne formalen Beschluß, da dieser in einer nicht-öffentlichen Sitzung getroffen werden muß.

„Die Sitzung des Petitionsausschusses war schon etwas seltsam“, sagte Anika Schmidt nach der Veranstaltung. „Denn in der Zeit zwischen dem Einreichen der Petition und der Freigabe für die Zeichnung hatte der Kreistag schon einen deutlichen Rückzieher und damit große Teile der Petition eigentlich überflüssig gemacht. Trotzdem war es uns wichtig, im Ausschuß des niedersächsischen Landtags noch einmal unsere grundsätzlichen Posi-tionen sowie unsere Dialog- und Handlungsbereitschaft deutlich machen zu können.“

„Ich gehe davon aus, daß unsere Petition schon im Vorfeld der Veröffentlichung einen ziemlichen Wirbel hinter den Kulissen verursacht hat“, ergänzte Tedy Bach. „Denn nur wegen der Proteste der Motorrad-Community hätte der Kreistag wohl kaum seinen fast ein-stimmig getroffenen Beschluß von 2023 bereits nach wenigen Monaten revidiert. Wichtig war zudem, daß das Verkehrsministerium unsere Bewertung des Maßnahmenkatalogs und damit unsere Kompetenz in Sachen Verkehrspolitik ausdrücklich bestätigt hat. Nach diesem Gespräch sind wir sehr sicher, daß man in Niedersachsen nun weiß, an wenn man sich wenden sollte, wenn es um Motorradthemen geht.“

Hintergrund: Gemäß Beschluß des Landkreistags Holzminden vom 26.06.2023 sollten im Jahr 2024 im Rahmen eines Pilotprojektes an verschiedenen Orten Maßnahmen gegen den Motorradverkehr im Landkreis Holzminden umgesetzt werden. Die Vorschläge stammten von der Deutschen Umwelthilfe e.V. und wurden im Rahmen eines vom niedersächsischen Umweltministerium mit 100.000,- € geförderten Projekts gegen „Motorradlärm“ erarbeitet.

Am 26.01.2024 hat der Kreistag Holzminden dann in Abänderung des ursprünglichen Beschlusses einen deutlich reduzierten Maßnahmenkatalog beschlossen. Am 23.04.2024 hat die Kreisverwaltung veröffentlicht, daß die beiden übriggebliebenen Streckensperrungen für Motorradfahrende ausgesetzt werden, da das Verkehrsministerium als Fachaufsichtsbehörde der entsprechenden Verordnung nicht zustimmen wird. Ob die Geschwindig-keitstrichter an den Ortsein- und Ortsausgängen sowie die Tempobegrenzung innerorts für alle Kraftfahrzeuge umgesetzt werden könne, sei noch offen.
 

Vor der Sitzung des Petionsausschusses - Foto Stephan Pirone

NewsDatum: 
04.06.2024

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