Wenn ihr an der Sternfahrt und/oder den Partys teilnehmen wollt, braucht ihr euch nicht anzumelden. Kommt einfach zu den Startpunkten der Routen, stoßt unterwegs dazu oder kommt direkt nach Berlin. Auch wenn ihr nur auf Teilabschnitten mitfahrt, seid ihr herzlich willkommen.
Nein, eine Mitgliedschaft in der Biker Union e.V. ist keine Voraussetzung, um an der BU-Sternfahrt teilnehmen zu können. Jeder, der an der
BU-Sternfahrt teilnehmen möchte, ist herzlich eingeladen. Ihr könnt aber während der BU-Sternfahrt BU-Mitglied werden. Denn von Eurem
Mitgliedsbeitrag werden auch die Kosten für die BU-Sternfahrt finanziert.
Selbstverständlich können auch Gespanntreiber(innen),Triker(innen) und Quadfahrer(innen) an der Sternfahrt teilnehmen. Allerdings sollten Anhänger während der Sternfahrt nicht mitgeführt werden. Zudem müßt ihr mit Eurem Fahrzeug umgehen können, da sich auch Gespanne, Trikes und Quads an den Absperrungen der Polizei beteiligen müssen
Die Übernachtungsplätze auf den verschieden Sternfahrt-Routen sind kostenfrei. Es fallen lediglich Eure Kosten für Speis und Trank an.
Hotelübernachtung sind davon ausgeschlossen und müssen selber gebucht werden.
Im Grundsatz ja. Denn es geht um die Rechte aller motorisierter Zweiradfahrer(innen). Allerdings muß Euer Fahrzeug mindestens 125 ccm haben und darf nicht auf 80 km/h abgeregelt sein, damit Ihr Anschluß halten und auf den Autobahnetappen mitschwimmen könnt.
Wer mit dem eigenen Fahrzeug mitfahren will, muß mindestens den Führerschein der Klasse A1 haben und somit 16 Jahre alt sein. Für Mitfahrer(innen) auf dem Sozius, im Seitenwagen, auf dem Trike und dem Quad gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Minderjährige müssen in Begleitung eines Erziehungsberechtigten sein oder eine schriftliche Genehmigung für die Teilnahme mitführen.
Dafür gibt es am Ende jeden Konvois einen Begleit-LKW. Der Begleit-LKW hält kurz an und lädt Euer Fahrzeug auf. Beim nächsten Stop wird dann nachgesehen, was das Problem ist. Im Grundsatz machen wir keinen Unterschied, ob es sich bei dem Havarierten um ein BU-Mitglied handelt oder nicht. Sollte es wider Erwarten aber mal eng werden, haben BU-Mitglieder natürlich Vorrang. Denn die bezahlen über ihren Mitgliedsbeitrag die Miete und den Sprit für die Begleitfahrzeuge. Zur Not hat die Besatzung des Begleit-LKWs aber BU-Mitgliedsanträge zur Hand.
Noch Fragen rund um die Sternfahrt?
Dann schickt eine E-Mail an die Hauptverwaltung